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Wahl des Landesbeuaftragten

11.05.2013, 12:55

Hallo Zusammen,

heute wurde folgendes auf der FBV-Homepage veröffentlich :


Wahl des Bundesbeauftragten

aktualisiert am Samstag, 11 Mai 2013 08:02
Laut Jahreshauptversammlung vom 17.02.2013 wurde beschlossen, dass für jedes Bundesland einen Landesbeauftragten benannt werden soll.
Diese werden einmal im Jahr eingeladen, um eventuelle Termine und sportliche Wünsche zu äußern und stehen im direktem Kontakt mit dem Sportwart.

Hiermit bitten wir die Bundesländer, jeweils einen Landesbeauftragten zu benennen und diese bis zum 01.08.2013 an den Sportwart Jürgen Thier per Mail zu senden.

Nach dieser Frist werden dann die genannten Landesbeauftragten auf der Homepage veröffentlich.

Der Vorstand

Wie soll dieses denn vonstatten gehen ?

Ich denke eines unserer FBV-Sportausschußmitglieder (als offizieller Vertreter des Vereins) sollte an einem zentralen Ort eine Wahlversammlung einberufen (natürlich noch vor den Sommerferien), oder ?

Gruß, Andreas

11.05.2013, 12:55

Re: Wahl des Landesbeuaftragten

12.05.2013, 13:44

Die Bundesländer benennen eine Person, so ist es beschlossen worden.
Das heißt auch, es muss eine Wahl geben.
Ich stimme Andreas insoweit zu, dass die Mitglieder (NRW hat 3) des Sportausschusses sich darum kümmern, sind ja auch Betroffene.
Zum Ablauf einer Wahl mein Vorschlag:
1. Es wird ein Termin gesetzt, bis zu dem sich Kandidaten erklären. Könnte der 1.6. sein, dann ist die DM. Das könnte über das forum laufen.
2. Damit nicht bis zu 300 Personen aus NRW irgendwo hinfahren (wird ein Problem, egal an welchem Tag u. Ort, schon aus "Prinzip"), um den Beauftragten zu küren, könnte man über die Ligawarte die Wahl laufen lassen, fast so ähnlich wie beim Bundespräsidenten. Dabei werden die Stimmen nach Anzahl der Mitglieder der Anlage eingebracht, ansonsten gibt es ein verfälschtes Wahlergebnis, weil keine Mehrheiten berücksichtigt werden.
3. Zur Vermeidung von Interessenskonfklikten sollte kein Mitglied des Sportausschusses kandidieren. Der Landesbeauftrgte soll die Interessen des Landes - sprich die seiner Mitglieder - vertreten, diese Interessen können im Gegensatz zum FBV Vorstand stehen, ich nenne nur mal Modus u. Spielort einer DM (die immer noch nicht rotiert obwohl dies in 2012 beschlossen wurde, Henninger zu Eschersheim ist ein Treppenwitz, Lu war es auch, weil die Hessen die DM vor der Tür haben wollen), auch der Qualischlüssel ist hier eine Diskusion zwischen Land u. Gesamt FBV. Wie soll sich ein Mitglied des Sportausschusses, als "langer Arm" des Sportwartes FBV da verhalten ?
Also Wolfgang Weingart, Melissa u. Andreas Zenefels, lest das u. denkt drüber nach.

Re: Wahl des Landesbeuaftragten

12.05.2013, 19:58

Habe mal im FBV-Forum folgende Fragen gestellt :

1. Wie soll die Wahl in den einzelnen Bundesländern organisiert werden ?
2. Welches Mehrheitsverhältnis muss gegeben sein ? Und gibt es eine Mindestwahlbeteiligung im Land ?
3. Welche Rechte, Befugnisse und Pflichten hat der Landesbeauftragte ?
4. Welche Aufgaben sind für das Amt definiert ?
5. Wie lange dauert die Amtsperiode des Landesbeauftragten ?

Mal sehe , ob ich Antworten bekomme

Gruß, Andreas
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